Ästhetische Medizin: Leitfaden für gute Praxis

Was muss ich als Patient besonders beachten, wenn ich eine Schönheitsbehandlung in Anspruch nehmen möchte?

Eine Schönheitsoperation ist kein harmloser Akt. Es gibt Regeln und gute Praktiken, die Sie beachten sollten, wenn Sie einen solchen Eingriff in Erwägung ziehen. Es ist auch ratsam, Preise zu vergleichen und kritisch zu sein, wenn ein ungewöhnlich niedriger Preis angeboten wird.

Dieser Leitfaden soll dem Patienten eine Orientierungshilfe in Bezug auf die wichtigsten rechtlichen Aspekte der wichtigsten kosmetischen Behandlungen bieten.

Das Recht auf Information – freie und informierte Zustimmung

Der Patient muss über die Vorteile und Risiken der geplanten Behandlung sowie über die finanziellen Aspekte der Behandlung informiert werden. Die Behandlung darf nicht ohne die freie und informierte Zustimmung des Patienten erfolgen, unabhängig davon, ob er volljährig oder minderjährig ist.
In der Praxis wird dem Patienten ein erklärendes Dokument ausgehändigt.

Welche Genehmigungen sind für die Verwendung von injizierbaren Antifaltenprodukten erforderlich?

Im Allgemeinen darf die Verwendung von injizierbaren Produkten nur von entsprechend ausgebildeten Personen durchgeführt werden. Die erforderliche Ausbildung hängt von der Art des Produkts ab.

ACHTUNG: Unter keinen Umständen dürfen sie als einfache Kosmetika betrachtet werden!

Grundsätzlich gibt es drei große Kategorien von injizierbaren Produkten:

  • Arzneimittel, die einer Swissmedic-Zulassung bedürfen, d.h. therapeutische Produkte, die eine pharmakologisch aktive Substanz wie Botulinumtoxin (Botox) enthalten. Diese Medikamente dürfen nur auf ärztliche Verordnung (nicht verlängerbar) abgegeben werden. Sie dürfen nur von Ärzten verabreicht werden, die über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Die Überprüfung der Zulassung eines Arztes kann über das MEDREG-Register erfolgen, das online zugänglich ist.
  • Nicht resorbierbare Faltenfüller (Silikon, Polyacrylamid oder Polymethylmethacrylat). Diese Faltenfüller bleiben lange im Körper (mehr als 30 Tage). Sie müssen daher von Fachleuten verabreicht werden, die sich auf die Injektion von langlebigen Produkten spezialisiert haben. Dabei kann es sich um einen Arzt oder eine diplomierte Fachkraft (Krankenschwestern mit Masterabschluss) handeln, die unter der direkten Aufsicht und Verantwortunǵ eines Arztes tätig ist. Das Produkt selbst wird als Medizinprodukt betrachtet und muss mit dem CE-Zeichen versehen sein.
  • Die Hyaluronsäure. Es handelt sich um einen langsam resorbierbaren Filler (der länger als 30 Tage im Körper verbleibt). Sie darf nur von einem Arzt oder einem qualifizierten Fachmann injiziert werden, der unter der direkten Kontrolle und Verantwortung des Arztes arbeitet.
  • Die einzige Ausnahme bilden nicht vernetzte Hyaluronsäuregele, die als Mesotherapietechnik verwendet werden und von einer Kosmetikerin ohne ärztliche Aufsicht angewendet werden können.

Als Patient haben Sie das Recht, alle Informationen zu erhalten, und Sie sollten nicht zögern, sich zu informieren. Im Zweifelsfall sollten Sie von einer Behandlung absehen.

3° Was ist bei einem Verstoß gegen die Regeln/Probleme zu tun?

Wenden Sie sich an ein Mitglied von ACMES oder an die SSME(www.ssme.ch).

Die Verwendung von hochintensivem Laser / gepulstem Licht (medizinisch)

Ab dem 1. Juni 2024 wird für Behandlungen mit Laser oder gepulstem Licht ein Kompetenznachweis des Behandlers erforderlich sein. Diese Art von Behandlungen können dann durchgeführt werden von

  • ein Arzt mit einer Genehmigung zur Berufsausübung (www.medreg.ch);
  • das Praxispersonal unter der direkten Leitung, Aufsicht und Verantwortung des Arztes ;
  • Kosmetikerinnen oder Krankenschwestern, die über einen Befähigungsnachweis verfügen, der durch eine Prüfung bestätigt wurde.

Das Gesetz unterscheidet zwei Kategorien von Behandlungen. Für weitere Einzelheiten können Sie die Bundesverordnung konsultieren. Im Wesentlichen sind die folgenden Prinzipien zu beachten:

Behandlungen mit Kompetenznachweis (ab dem 1. Juni 2024)

Nur ein Inhaber eines Befähigungsnachweises, ein Arzt oder das Personal seiner Praxis unter seiner Aufsicht darf die folgenden Behandlungen durchführen:

  1. Die Behandlung von Falten, Narben, Couperose, Cellulite oder Dehnungsstreifen.
  2. Dauerhafte Haarentfernung, Entfernung von Permanent-Make-up und Tattoo-Entfernung.

Medizinische Behandlungen

  1. Nur ein Arzt oder das Personal seiner Praxis unter seiner Aufsicht darf dermatologische Läsionen wie Präkanzerosen, Sonnenflecken und Muttermale behandeln.
  2. Nur ein Arzt oder das Personal seiner Praxis unter seiner Aufsicht darf Behandlungen auf den Augenlidern oder in der Nähe der Augen durchführen.
  3. Nur ein Arzt oder das Personal seiner Praxis unter seiner Aufsicht darf Techniken und Verfahren anwenden, die auf hochintensivem fokussiertem Ultraschall (HIFU), ablativem Laser, Laserlipolyse oder Nd: Yag-Laser (Haarentfernung 1064nm) basieren.